Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
VGR Customs – Folientechnik · Inhaber: Vladislav Grigorjev · Bisinger Straße 18, 72336 Balingen, Deutschland · E-Mail: vgr.customs@outlook.de · Telefon: +49 155 62926897
1. Geltungsbereich
- (1)Diese AGB gelten für Verträge zwischen VGR Customs – Folientechnik (nachfolgend „VGR“) und dem Kunden über Fahrzeugfolierung, Teilfolierung, Scheibentönung, Lackschutzfolie (PPF) und damit verbundene Arbeiten.
- (2)Kunden können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
- (3)Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
- (1)Website, Anfrageformular, E-Mail und Telefon dienen nur der unverbindlichen Anfrage und Vorbereitung. Sie stellen noch keinen Auftrag dar.
- (2)Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst vor Ort nach Besichtigung des Fahrzeugs zustande, wenn beide Seiten Leistungsumfang und Preis vereinbaren, etwa durch Annahme eines individuellen Angebots oder eine Auftragsbestätigung.
- (3)Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen erfolgen nur nach Abstimmung.
- (4)Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn VGR vor Vertragsschluss auf sie hinweist, der Kunde sie in zumutbarer Weise einsehen kann und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
3. Preise und Zahlung
- (1)Maßgeblich ist der individuell vereinbarte Preis.
- (2)Zusatzarbeiten werden nur nach Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt. Ausgenommen sind zwingend erforderliche Maßnahmen zur Abwendung einer Gefahr; hierüber wird der Kunde so bald wie möglich informiert.
- (3)Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, sofern individuell nichts anderes vereinbart ist.
- (4)Die Restzahlung ist grundsätzlich bei Abnahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern individuell nichts anderes vereinbart ist.
- (5)Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Bei Kündigung oder Rücktritt richtet sich ihre Verrechnung bzw. Erstattung nach den gesetzlichen Regelungen.
4. Fahrzeugübergabe und Mitwirkung des Kunden
- (1)Der Kunde muss zur Beauftragung über das Fahrzeug verfügungsberechtigt sein.
- (2)Der Kunde teilt VGR bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, frische Lackierungen, bereits vorhandene Folien oder Beschichtungen sowie sonstige für die Ausführung relevante Besonderheiten mit.
- (3)Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin im vereinbarten Zustand bereit und entfernt persönliche Gegenstände, soweit dies für die Arbeiten erforderlich ist.
- (4)VGR darf das Fahrzeug im notwendigen Umfang auf dem Betriebsgelände bewegen. Eine Probefahrt erfolgt nur, wenn sie für den Auftrag erforderlich und zulässig ist.
- (5)Der Fahrzeugzustand kann bei der Annahme dokumentiert werden.
5. Prüfung, Vorarbeiten und Demontage
- (1)VGR prüft die Eignung von Lack und Oberfläche vor bzw. während der Arbeiten.
- (2)Je nach Fahrzeug und Auftrag kann die Demontage einzelner Anbauteile erforderlich sein. Der Umfang wird, soweit absehbar, vorher abgestimmt.
- (3)Zeigen sich verdeckte Vorschäden, lose Lackschichten, Korrosion, ungeeignete Nachlackierungen oder andere Risiken, darf VGR die Arbeiten unterbrechen und das weitere Vorgehen mit dem Kunden abstimmen.
- (4)Zusätzliche Arbeiten erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden, soweit es sich nicht um zwingende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr handelt.
6. Besonderheiten von Folierung, Scheibentönung und PPF
- (1)Folie verändert die vorhandene Oberfläche optisch, beseitigt aber keine Vorschäden.
- (2)Das Ergebnis hängt unter anderem von Fahrzeuggeometrie, Untergrund, Material und vorhandenen Reparaturen ab.
- (3)Je nach Bauteil können technisch notwendige Überlappungen, Nähte oder Teilungen auftreten. Diese werden, soweit vorhersehbar, vorher abgestimmt.
- (4)Muster, Bildschirmdarstellungen und Fotos dienen nur zur Orientierung. Verbindlich sind die konkret vereinbarten Angaben zu Material, Farbe und Oberfläche.
- (5)Geringe material- oder chargenbedingte Abweichungen innerhalb üblicher Herstellertoleranzen sind möglich.
- (6)Scheibentönung erfolgt nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Bereich mit hierfür vorgesehenen Folien.
- (7)Lackschutzfolie (PPF) ist ein zusätzlicher Schutz, aber kein vollständiger Schutz vor sämtlichen Beschädigungen.
- (8)Eine Zusage, dass Folie unter allen Umständen rückstandsfrei entfernt werden kann, wird nicht gegeben. Dies hängt unter anderem von Lackzustand, Standzeit, Material und Witterung ab.
7. Termine und Ausführungszeit
- (1)Termine und Ausführungszeiträume sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
- (2)Unvorhersehbare Lieferprobleme beim Material, verdeckte Fahrzeugmängel, notwendige Zusatzabstimmungen oder andere von VGR nicht zu vertretende Umstände können die Ausführung verlängern.
- (3)Über wesentliche Verzögerungen informiert VGR den Kunden.
- (4)Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Abnahme und Übergabe
- (1)Bei der Übergabe erfolgt eine formale gemeinsame Abnahme: Kunde und VGR sehen sich das Fahrzeug gemeinsam an, und der Kunde nimmt das vertragsgemäß hergestellte Werk ab.
- (2)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen.
- (3)Erkennbare Beanstandungen sollen möglichst bei der Übergabe dokumentiert werden. Dies ist keine Ausschlussfrist; die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
- (4)Hinweise zu Pflege, Trocknung oder Nachkontrolle werden bei Bedarf mitgeteilt.
9. Mängelrechte
- (1)Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
- (2)VGR erhält grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich vorgesehen und zumutbar ist.
- (3)Normale materialtypische Eigenschaften sowie zuvor vereinbarte oder technisch notwendige Ausführungsmerkmale stellen keinen Mangel dar.
- (4)Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Behandlung oder Nichtbeachtung konkret mitgeteilter Pflegehinweise entstehen, sind keine von VGR verursachten Mängel, soweit ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
10. Haftung
- (1)VGR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
- (2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit rechtlich zulässig.
- (3)Für bereits vorhandene oder vom Kunden nicht mitgeteilte Vorschäden haftet VGR nicht, soweit VGR diese weder verursacht noch schuldhaft verschlimmert hat.
- (4)Gesetzliche Haftungstatbestände und zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben im Übrigen unberührt.
11. Kündigung und Terminverschiebung
- (1)Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt bestehen.
- (2)Kündigt der Kunde vor Fertigstellung, richtet sich der Vergütungsanspruch von VGR nach den gesetzlichen Regelungen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
- (3)Eine pauschale Stornogebühr wird nicht erhoben.
- (4)Terminverschiebungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
12. Widerrufsrecht für Verbraucher
- (1)Werden Verträge ausnahmsweise im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, bleiben die gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt.
- (2)Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- (3)Hierüber wird gesondert belehrt. Maßgeblich ist die gesonderte Widerrufsbelehrung; sie wird durch diese AGB nicht ersetzt.
- (4)Mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist wird nur begonnen, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen bzw. Zustimmungen des Verbrauchers vorliegen.
13. Zurückbehaltungsrechte und persönliche Gegenstände
- (1)Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte bleiben unberührt.
- (2)Eine Verwahrung persönlicher Gegenstände im Fahrzeug wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
14. Foto- und Referenznutzung
- (1)Fotos des Fahrzeugs können zur Dokumentation des Zustands und des Auftrags intern angefertigt werden, soweit dies erforderlich ist.
- (2)Eine Veröffentlichung von Fotos zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Kunden.
- (3)Diese Einwilligung kann unabhängig vom Auftrag erteilt oder verweigert werden; die Verweigerung hat keinen Einfluss auf den Auftrag.
15. Schlussbestimmungen
- (1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
- (2)Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz von VGR. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- (3)Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
